CETransfer

Subunternehmer Geschäftsbedingungen

Vorwort

Jedes Unternehmen (nachstehend Auftragnehmer genannt), welches von der Firma CET GmbH (nachstehend Auftraggeber genannt) Aufträge entgegennimmt, garantiert, dass es über alle notwendigen Voraussetzungen und behördlichen Genehmigungen verfügt, sowie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Ein Auftrag gilt spätestens bei Fahrtantritt als angenommen.

Allgemeines

Folgende Punkte müssen für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Auftrags eingehalten werden:

  • Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
  • Mitführen eines geeigneten Dokuments zur Identitätsprüfung (Ausweis etc.)
  • Anweisungen laut Auftrag (z.B. Fahrzeug vollgetankt abgeben) ordnungsgemäß ausführen
  • Korrektes und vollständiges Ausfüllen des Lieferscheins der Firma CET bzw. anderer für den Auftrag relevanter Dokumente (unvollständig ausgefüllte Dokumente können nicht verarbeitet werden)
  • Es müssen sowohl bei Übernahme als auch bei Abgabe der Fahrzeuge Bilder entsprechend dem Leitfaden für Fahrzeugüberführungen der CET GmbH gemacht werden
  • Sofortige telefonische Meldung bei Auftraggeber, wenn Verzögerungen oder Probleme auftreten, welche die Auftragsdurchführung betreffen
  • Rauchverbot in allen Fahrzeugen
  • Die Fahrzeuge sind sauber zu hinterlassen
  • Bei Unfällen muss in jedem Fall die Polizei verständigt, der Auftraggeber sofort informiert und das Unfallprotokoll der CET GmbH ausgefüllt werden.
  • Alle Belege müssen sofort nach Abgabe des Fahrzeugs, spätestens jedoch 12 Stunden danach an den Auftraggeber geschickt werden (Details im Leitfaden der CET GmbH)

Absprachen

Bei Änderungen oder Problemen, welche die Auftragsdurchführung betreffen, ist an erster Stelle der Auftraggeber zu informieren.

Bei eigenständigen Absprachen durch den Auftragnehmer übernimmt der Auftraggeber keine Haftung für Verzögerungen oder entstehende Kosten. Diese hat in diesem Fall der Auftragnehmer eigenständig und vollumfänglich zu tragen.

Fahrtstrecke

Die Überführung muss auf direktem Wege erfolgen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Es muss die kürzeste für das Fahrzeug zugelassene Strecke gewählt werden.

Die im Auftrag angegebenen Kilometer sind bis 500 km mit einer Abweichung von maximal 10 % und ab 500 km mit einer Abweichung von maximal 5 % einzuhalten.

Für jede Abweichung darüber hinaus ist eine Freigabe des Auftraggebers einzuholen.

Zusätzlich gefahrene Kilometer, welche nicht freigegeben sind, werden mit 1€ netto pro Kilometer berechnet. Der Betrag ist beim jeweiligen Auftrag in Abzug zu bringen.

Mautdelikte, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsverstöße, Schäden

Der Auftragnehmer ist für die Prüfung der geltenden Verkehrsregeln und Beschränkungen auf der Fahrtstrecke selbst verantwortlich.

Falls notwendig, ist die Maut für die entsprechende Fahrtstrecke durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu entrichten.

Für die Bearbeitung von Mautbescheiden wegen falscher oder nicht erfolgter Mautbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15€ netto pro Fall an. Strafen und Bußgelder werden an den Auftragnehmer weitergeleitet.

Für die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10€ netto pro Fall fällig. Strafen und Bußgelder werden an den Auftragnehmer weitergeleitet.

Bei der Bearbeitung von Unfallschäden werden 45€ netto pro Stunde berechnet.

Fahrzeugzustand

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug im selben Zustand übergeben wird, wie es übernommen wurde.

In allen Fahrzeugen herrscht striktes Rauchverbot.

Jegliche Art von Kosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorgaben resultieren, werden an den Auftragnehmer weiterberechnet.

Nachweispflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Fahrzeugzustand bei Abholung und Anlieferung ausreichend zu dokumentieren. Dazu ist der Lieferschein des Auftraggebers gewissenhaft und vollständig auszufüllen sowie eine hinreichende Anzahl an Bildern vom Fahrzeug zu machen.

Der Auftraggeber ist berechtigt diese Dokumente jederzeit vom Auftragnehmer anzufordern. Diese müssen bis 6 Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt werden.

Im Schadenfall ist der Auftragnehmer in der Nachweispflicht. Sollte auf Grund mangelnder Dokumentation nicht nachgewiesen werden können, dass der Auftragnehmer nicht der Schadenverursacher ist, behält sich der Auftraggeber vor, dem Auftragnehmer die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Versicherungsschutz

Mit der Annahme des Auftrags bestätigt der Auftragnehmer, dass er über einen geeigneten Versicherungsschutz für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Dies beinhaltet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Überführungsbetriebe, eine Fremdfahrzeugversicherung für zugelassene Fahrzeuge sowie bei eigenen roten Kennzeichen, eine entsprechende Vollkaskoversicherung (mind. 250000€ pro Fahrzeug) für Fahrzeuge, die mit diesen Kennzeichen bewegt werden.

Im Schadensfall erhält der Auftragnehmer eine Haftbarhaltung und ist für die Abwicklung des Schadens verantwortlich.

Betankung

Die Vorgaben zum Tankfüllstand des Fahrzeugs bei Abgabe, welche im Auftrag hinterlegt sind, sind bindend.

Sollte keine konkrete Vorgabe im Auftrag stehen, sind die Fahrzeuge oberhalb Reserve abzugeben.

Jegliche Art von Kosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorgaben resultieren, werden an den Auftragnehmer weiterberechnet.

Weiterberechnung von Kosten

Kosten, die in Zusammenhang mit einem Auftrag weiterberechnet werden dürfen, sind im Angebot hinterlegt, welches der Auftragnehmer erhält.

Sollten zusätzlich Kosten zu Stande kommen, die unmittelbar in Verbindung mit dem auszuführenden Auftrag stehen, sind diese vor der Weiterberechnung zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen und schriftlich freigeben zu lassen.

Kosten die nicht mit Abgabe des Lieferscheins geltend gemacht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Kommunikation

Während der regulären Öffnungszeiten sind ausschließlich folgende Kommunikationswege zu benutzen:

Nachrichten / Bilder per Mail: info@cetransfer.de

Anrufe: 09221 8787676

Themen, welche die Ausführung des Auftrags betreffen sind vorrangig in den Öffnungszeiten zu besprechen. Kosten die Aufgrund zu später Kontaktaufnahme entstehen, können nicht an den Auftraggeber weiterberechnet werden.

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag: 08.00 – 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.00 – 15.00 Uhr

Für Notfälle nach Öffnungszeiten:

Festnetz: 09221 8787676

Mobil: 0170 2613776

Überführungskennzeichen

Rote Überführungskennzeichen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind auftragsgebunden und dürfen ausschließlich zur Erfüllung von Aufträgen des Auftraggebers verwendet werden.

Bei einer Überführung mit roten Überführungskennzeichen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer im Schadenfall die Schadenskosten in voller Höhe, aber bis maximal 2100€ netto zu übernehmen.

Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, sind die Kennzeichen unverzüglich an folgende Adresse zurückzusenden:

CET GmbH
Kronacher Straße 19
95326 Kulmbach

Üble Nachrede (§ 186 StGB)

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.